Schutzgebiets- (Vor-) Prüfungen
Ingenieurgruppe Steinbrecher & Partner
Schutzgebiets- (Vor-) Prüfungen
Bauvorhaben im Außenbereich berühren häufig auch Schutzgebiete, in denen das Bauen per Verordnung zu den nicht zulässigen Handlungen zählt.
Wir sind Ihnen ein fachkundiger und erfahrener Partner hinsichtlich der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder gar Herauslösung Ihres Plangebiets aus dem Schutzgebiet vorliegen.
Unsere Hauptleistungen:
- Beratung
- FFH-Vorprüfungen
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen
- Unterlagen zur Befreiung von den Verboten einer Schutzgebietsverordnung (z.B. Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet)
- LSG-Voranfragen
- LSG-Zustimmungsverfahren
- Anträge auf Waldumwandlung
Mit unserer fundierten Erfahrung verfügen wir über das erforderliche Fach- und Rechtsverständnis hinsichtlich der Prüfkaskaden von Vorhaben sowie Befreiungsregelungen der jeweiligen Verordnungen und der Naturschutzgesetze.
Nach Abstimmung mit dem Verordnungsgeber bzw. den zuständigen Genehmigungsbehörden erarbeiten wir die entscheidungsrelevanten Unterlagen mit tragfähigen Lösungen zur Erlangung der Zustimmung in Form einer Befreiung, Genehmigung oder Herauslösung.